In einem Schreiben an den Bundesaußenminister Fischer hat sich der Vizepräsident der deutschen Sektion von pax christi, Johannes Schnettler, gegen eine Abschiebung der Volksmudschahedin in den Iran ausgesprochen. Dort droht ihnen trotz aller gegenteiligen Bekundungen der staatlichen Stellen die Todesstrafe.
Der irakische Regierungsrat hatte Anfang Dezember beschlossen, die Mitglieder der Volksmudschahedin des Iran zum Jahreswechsel auszuweisen. Auch wenn bis heute diese Entscheidung nicht umgesetzt wurde, fürchten die Mitglieder der iranischen Opposition weiter um ihr Leben. Denn die meisten der gut 4000 im Irak lebenden Mudschahedin haben keinen Drittländerstatus und würden im Falle der Ausweisung an den Iran überstellt.
Die Volksmudschahedin haben nicht am Krieg gegen die Vereinigten Staaten von Amerika und ihre Verbündeten teilgenommen. Sie wurden nach der Einnahme von Bagdad von den US-Streitkräften entwaffnet. Deshalb müssen diese Personen gemäß den Genfer Konventionen als Zivilisten gelten. Artikel 49 der vierten Genfer Konvention zum Schutz von Zivilisten verbietet jede gewaltsame Ausweisung aus einem eingenommenen Gebiet an ein anderes Land.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika sollte sicherstellen, dass jeder Beschluss des regierenden Rates im Irak gegen die Mitglieder der Volksmudschahedin in Übereinstimmung mit den relevanten Bestimmungen des Kriegsrechts und den Bestimmungen des Völkerrechts steht. Deshalb sollte die amerikanische Regierung beim Regierungsrat darauf drängen, die Entscheidung der Ausweisung zu revidieren und unter allen Umständen verhindern, dass es zur Umsetzung dieses Beschlusses kommt.
Bad
Vilbel, den 23.01.2004